Nachricht vom 08.05.2022
Der Hüttenweiher ist vom 23.05.2022 bis einschließlich 05.06.2022 wegen der anstehenden Vereinsmeisterschaft komplett gesperrt.
Ausgenommen ist ab 01.06.2022 das Fischen auf Raubfische. Dies kann ab 01.06.ausgeübt werden.
Erlaubt sind dazu nur Kunstköder und toter Köderfisch.
Nach der Vereinsmeisterschaft am 05.06., sind dann alle Fischarten wieder offen.
Die Nachtfischerei auf Waller am Hüttenweiher, darf erst an den Wochenenden ab 10.06.2022 ausgeübt werden.
An Straßenweiher und Erlenweiher, darf an Wochenenden ab Freitag dem 03.06.2022, die Nachtfischerei auf Waller ausgeübt werden.
In der Nachtzeit von 23.00 Uhr bis morgens um 5.00 Uhr
dürfen nur Waller entnommen werden.
Fangbegrenzung (1 Waller ) beachten!!!
Alle anderen in der Nachtzeit gefangenen Fischarten, müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Ein Verstoß gegen diese Regel, bedeutet den sofortigen Vereinsausschluss!
Die Nachtfischenden Personen müssen sich vor Beginn
der Nachtfischerei auf eine Liste an der Vereinshütte
mit Vor und Zunamen, Datum von bis und Weiheranlage eintragen.
Nachricht vom 04.04.2022
Unser dritter Arbeitseinsatz 2022 findet am 18.06. ab 10.00 Uhr statt.
Arbeisschutzmittel bitte selber mitbringen.
( Arbeitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrille )
Raubfische sind gesetzlich bis einschließlich 31.05.2022 gesperrt.
Nachricht vom 14.01.2022
Ab Sonntag dem 16.01.2022 können die neuen Prims Jahresberechtigungsscheine zum Preis von 10 Euro abgeholt werden.
Die Saarmarken liegen schon seit Anfang des Jahres 2022
kostenlos zur Ausgabe bereit.
Beides kann in den meisten Fällen, sonntags zwischen
11.00 Uhr und 12.30 Uhr in unserer Fischerhütte abgeholt werden.
Nachricht vom 13.02.2022
Der Herbst- Frühjahrsbesatz für unsere Weiheranlagen wurde folgendermaßen bestellt und ein Großteil wurde schon an uns ausgeliefert :
Lieferant 1 D Herbst------ 300 Kg Karpfen besetzt
Lieferant 2 F Herbst------ 500 Kg Karpfen besetzt
Lieferant 2 F Herbst------ 1000 Kg Schleien besetzt
Lieferant 2 F Herbst----50 Kg Hecht besetzt
Lieferant 2 F Herbst---100 Kg Zander besetzt
Lieferant 1 D Januar----- 50 Kg Zander besetzt
Lieferant 1 D Februar---150 Kg Hecht besetzt
Lieferant 1 D Februar---300 Kg Schleien besetzt
Lieferant 2 F Nochmals, Frühjahr -50 Kg Hecht besetzt
Lieferant 2 F Ersatz aus Herbslief. 60 Kg Zander besetzt
Lieferant 1 D Frühjahr--500 Kg Misch. nicht mehr lieferbar.
Lieferant 2 F Frühjahr 500Kg Misch., davon 200 Kg Mischbesatz am 04.05. besetzt.
Ausstehende 300 kg Mischbesatz, sind auch nicht mehr lieferbar.
Aale können erst im Juni 2022 geliefert werden.
Hier sind, wie jedes Jahr, ca.50 - 75 Kg von 50- 60 cm vorgesehen.
Zu dem Herbst- Frühjahrsbesatz, werden von November 2021 bis einschließlich April 2022 ca. 1500 Kg Forellen gesetzt.
( Winterfischerei )
Nachricht vom 28.02.2022
Die Nachtfischerei auf Waller, an unseren Weiheranlagen: Straßenweiher, Hüttenweiher und Erlenweiher, von Freitags auf Samstags, Samstags auf Sonntags und in den Nächten vor Feiertagen wird vorraussichtlich wieder ab dem 10.06.2022 losgehen.
Es darf in der Nachtzeit nur mit Naturködern (z.B. Boili, toter Köderfisch.... ) und nur auf Waller gefischt werden.
Alle anderen in der Nachtzeit ( 11.00 Uhr bis 5.00 Uhr ) gefangenen Fische müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden.
Nachricht vom 10.07.2021
Tagesscheine gibts nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes!
Die Nachtfischereierlaubnis zählt nicht für Tagesscheininhaber!
Tagesscheine bitte telefonisch beim Vorstand voranmelden.
Unter Angabe von Namen!
Z.B. bei 01631465958
Tagesscheine kosten seit April 2021, 15 Euro das Stück.
Jahresscheine kosten seit April 2021, 200 Euro das Stück.
Der neue digitale Mitgliedsausweis des Fischereiverbandes Saar
ist eingeführt !
Wie bereits angekündigt, führt der Fischereiverband Saar zum 1.1.2018
einen neuen digitalen Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat ein.
Die Ausweise können jeden Sonntag von 10:00 – 13:00 Uhr in unserer Fischerhütte abgeholt werden.
Dieser Ausweis sollte beim Angeln an der Saar und Prims mitgeführt werden. Da auf dem Ausweis auch die wirkliche Vereins und Verbandszugehöhrigkeit
festgehalten ist.